Kadernewsletter

«Wir sind für Sie da!» – SEV Sprechstunden für die Kader

Im beruflichen Alltag ist Ihre Türe immer offen: Sie sind da für Ihre Mitarbeitenden und deren Anliegen. Sie suchen ihnen zu helfen und Lösungen anzubieten. Da Dienstorganisation, der Arbeitszeit, des Arbeitsrechtes und oftmals auch um ganz persönliche Anliegen.

Wer nimmt sich Ihrer Anliegen an?

Auch Sie haben Rechte, Ansprüche, Anliegen. Denn auch Sie als Vorgesetzte/r sind Arbeitnehmende/r. Manchmal stehen vielleicht auch Sie an, wissen nicht mehr weiter mit Ihren persönlichen Fragen, stehen gar dann und wann in einem eigentlichen Zwiespalt zwischen Aufgabenerfüllung und Wahrnehmung der persönlichen Anliegen und Rechte. Manchmal fühlen Sie sich in dieser Situation und mit der persönlichen Herausforderung buchstäblich alleine gelassen. Unsere Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit zeigen dies leider sehr deutlich auf.

Vielleicht können wir Ihnen da Hilfe anbieten?

Der SEV bietet für die Kader – besondere Sprechstunde an, um auf deren individuellen Bedürfnisse einzugehen. Sie können Zeit buchen und unser Zentralpräsident AS oder ein Profi aus der SEV Zentrale sind für Sie da:

SEV Kader Sprechstunde in Bern:

10. Juni 2015 zwischen 08:00 und 18:00 Uhr im Businesspoint im Bahnhof Bern.

Ab Mitte Mai können sie einen Termin anonym auf unserer Homepage buchen: http://www.as-online.ch

Dort finden sie zu einem späteren Zeitpunkt auch die Daten für die Sprechstunden in Olten, Luzern, Lausanne und Zürich.

Wir freuen uns, wenn Sie rege von diesem Angebot für unsere Mitglieder Gebrauch machen.

Überarbeitung des Reglements für das nach OR angestellte Kader

Die Direktion der SBB hat entschiedem, dass sie die Weisung für das gemäss Obligationenrechrecht (OR) angestellte Kader überarbeiten will. Wir haben daher eine entsprechende Forderung ausgearbeitet und der Leitung der SBB übergeben. Wir werden die Überarbeitung dieser Weisung aufmerksam verfolgen.

Für den SEV ist dabei wichtig, dass das nach OR angestellte Kader ebenfalls von denselben Konditionen des Zukunftsmodell «Flexa» profitierten kann, wie die Mitarbeitenden welche dem GAV unterstellt sind. Insbesondere betreffend der Möglichkeit von bis zu 100 Stunden Jahresarbeitszeit pro Jahr auf das Konto einzubezahlen, wie es für die Mitarbeitenden mit Zeitaufschreibung möglich ist.

Wir haben daher eine entsprechende Forderung ausgearbeitet und der Leitung der SBB übergeben. Wir werden die Überarbeitung dieser Weisung aufmerksam verfolgen.